Die Riester Förderung durch Zulagen
Wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen.
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge.
Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Zulage.
Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage).
Die erforderliche Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Wichtig: Niemand muss diese Sparleistung allein aufbringen. Der Staat übernimmt mit den bis 2008 ebenfalls schrittweise steigenden Zulagen schon einen Teil der Gesamtsparleistung. Die Eigenvorsorge besteht also aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
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Jahr |
Erforderlicher Gesamtaufwand in% des rv-pflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens |
Grundzulage je förderberechtigte Person & je Kind |
Höchstbetrag des erforderlichen Gesamtaufwand |
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2006 und 2007 |
3 % |
114 € & 138 € |
1.575 Euro |
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ab 2008 |
4 % |
154 € & 185 € |
2.100 Euro |
Bei Ehepaaren erhalten beide Partner jeweils die Grundzulage, wenn sie beide einen eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Ist nur einer der Partner direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag leistet.
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